Digitales Gedenkbuch der NS-„Euthanasie“-Opfer – Einführung

Digitales Gedenkbuch der NS-„Euthanasie“-Opfer aus dem Landkreis Biberach

Das Forschungsprojekt hat die Aufgabe, den Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktion aus dem Landkreis Biberach zu gedenken, deren Namen durch zahlreiche Verlegungen in Vergessenheit geraten sollten – und deren Entmenschlichung als anonyme Nummer auf nackter Haut in der Gaskammer endete.

Den Opfern ihre Namen und ihre Persönlichkeit zurückgeben

Mit der Veröffentlichung ist die Erwartung verbunden, dass Angehörige sich über das „Euthanasie“-Opfer aus den eigenen Familien informieren können – und vielleicht mit Ergänzungen beitragen, deren Leidensweg zu dokumentieren.

 

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Die „Euthanasie“-Opfer aus dem Landkreis Biberach

Bisher [Stand 14. September 2025] konnten 172 Opfer benannt werden, die im Landkreis geboren worden waren oder dort einige Zeit gelebt hatten. Die meisten von ihnen wurden in der Grafenecker Gaskammer ermordet. Grafeneck liegt wenige Kilometer vom Landkreis Biberach entfernt auf der Schwäbischen Alb, war ein Jagdschloss der württembergischen Herzöge und ab 1928 ein Behindertenheim der evangelische Samariterstiftung. Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges, im Oktober 1939, wurde Grafeneck für „Zwecke des Reichs“ beschlagnahmt. Von Januar bis Dezember 1940 wurden dort über 10.600 Menschen ermordet, die aus Krankenanstalten und Heimen in Baden, Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen stammten.
Im Landkreis Biberach wurden die Kranken und Behinderten, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, mit den berüchtigten Bussen aus dem Kinderheim Ingerkingen, der Pflegeanstalt Heggbach oder der Heil- und Pflegeanstalt Schussenried direkt nach Grafeneck deportiert. Einige Transporte führten die Kranken zunächst auch in die Zwischenanstalt Zwiefalten, wo sie auf die „Verlegung“ in den Tod warten mussten. Im Januar 1941 wurde die Tötungseirichtung in Grafeneck aufgelöst und nach Hadamar in Hessen verlegt, wo die Krankenmorde, trotz Protesten aus Kreisen der Kirchen und der Wehrmacht, fortgesetzt wurden.

Die nationalsozialistische Euthanasieaktion im Deutschen Reich

In den Jahren 1940 bis 1945 wurden im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten insgesamt etwa 300.000 psychisch kranke und behinderte Menschen ermordet. Zunächst geschah dies in den Jahren 1940 und 1941 zentralisiert in insgesamt sechs Tötungsanstalten. Die Opfer wurden dazu aus staatlichen Heil- und Pflegeanstalten sowie aus Anstalten mit kirchlicher und privater Trägerschaft in die Tötungsanstalten nach Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg oder Hadamar deportiert.

Die erste Tötungsanstalt der sogenannten „Aktion T4“ wurde im württembergischen Grafeneck auf der Schwäbischen Alb aufgebaut. Das Einzugsgebiet dieser Tötungsanstalt erstreckte sich auf die Kliniken und Anstalten in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Bayern und das Rheinland. Nach der Schließung von Grafeneck im Dezember 1940 erfolgten bis zum Frühjahr 1941 Deportationen aus dem heutigen Baden-Württemberg in die Tötungsanstalt Hadamar (Hessen), die alle über die Heil- und Pflegeanstalten Wiesloch (Baden) und Weinsberg (Württemberg) als sogenannte Zwischenanstalten durchgeführt wurden.
Auch nach der Beendigung der „Aktion T4“ am 24. August 1941 ging das Morden weiter – nun allerdings nicht mehr zentral in Tötungsanstalten, sondern dezentral in den Kliniken und Anstalten selbst. Patientinnen und Patienten wurden nun durch überdosierte Medikamente, Vernachlässigung oder Hungerrationen getötet. An dieser zweiten Phase, der „dezentralen Euthanasie“, waren Schwestern, Pfleger, Ärzte, Klinikleitungen, Gesundheitsfunktionäre sowie Mitarbeiter zentraler Staats- und Parteidienststellen beteiligt.

Kontakt zur Arbeitsgruppe

eMail: digitales-gedenkbuch@gfh-biberach.de 

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